Wertpapierdepot: Was passiert bei einer Broker-Pleite?

14. Juli 2012

Schutz des verwalteten Depot-Vermögens


Eine spektakuläre Broker-Pleite hat tausende Anleger in den USA erschüttert: Der Börsenmakler PFGBest ist seit Dienstag offiziell insolvent. Viele deutsche Anleger fragen sich nun, wie es um die Sicherheit ihrer Depotwerte steht, wenn Bank oder Broker zahlungsunfähig werden.

 

Wertpapiere im Depot befinden sich rechtlich weiterhin im Besitz des Eigentümers – der Broker verwahrt die Effekten lediglich. Im Fall einer Insolvenz können Anleger die Herausgabe verlangen oder ihr Depot vollständig zu einer anderen Bank übertragen.

 

Entschädigungsfonds zahlt maximal 20.000 Euro


Forderungen aus Wertpapiergeschäften und Wertpapiere fallen nicht unter die Einlagensicherung, die bei einer Bankpleite für die Rückzahlung von Kundeneinlagen zuständig ist. Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) sieht eine Entschädigung für Forderungen aus Wertpapiergeschäften dennoch vor. Ersetzt werden 90 Prozent der Verbindlichkeiten, maximal jedoch 20.000 Euro pro Anleger und Entschädigungsfall.

 

Nach Angaben der EdB kommt eine Entschädigung im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften im Wesentlichen in Betracht, wenn „wenn das Institut pflichtwidrig nicht im Stande ist, im Eigentum des Kunden befindliche und für ihn verwahrte Wertpapiere zurückzugeben“. Dazu könnte es im schlimmsten Fall beispielsweise kommen, wenn eine depotführende Bank Wertpapiere ihrer Kunden gegen Entgelt verleiht und diese aufgrund offener Forderungen einbehalten werden.

 

EdW schützt Vermögen bei kleineren Anbietern


Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) schützt Kundenforderungen gegen Finanzunternehmen, die nicht unter die Zuständigkeit der EdB fallen. Der Schutzumfang umfasst ebenfalls 90 Prozent der Forderungen bis maximal 20.000 Euro.

Eine Entschädigung kommt stets nur in Betracht, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) den Entschädigungsfall festgestellt hat.

 

 

(Foto: © Rainer Sturm / www.pixelio.de)


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