Tagesgeld: Vorsicht vor SCHUFA-Einträgen
Zu viele Tagesgeldkonten können problematisch sein
Exzessive Zinshopper gefährden ihre Bonität. Immer mehr Banken jubeln Tagesgeldkunden Zahlungsverkehrsprodukte unter. Die werden der SCHUFA gemeldet. Wer zu viele Girokonten oder Kreditkarten besitzt, kann als nicht kreditwürdig eingestuft werden.
Anleger sollten deshalb immer die Vertragsunterlagen genau durchsehen. Findet sich eine SCHUFA-Klausel, wird in den meisten Fällen ein Girokonto oder ein Kreditkartenkonto eingerichtet. Reine Tagesgeldkonten ohne Zahlungsverkehrsfunktion werden der SCHUFA nicht gemeldet.
Wie viele Konten sind gefährlich?
Giro- und Kreditkartenkonten werden hingegen in den Datenbestand eingetragen. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob ein Kontokorrentkredit oder eine Teilzahlungsfunktion eingerichtet werden. Ab welcher Anzahl von Konten die Bonität leidet, ist unklar. Die SCHUFA gibt ihre Bewertungsmethoden nicht preis.
Finanzexperten schätzen, dass ab dem dritten, spätestens aber ab dem vierten Girokonto die Bonität Schaden nimmt. Insbesondere wenn häufig das Girokonto gewechselt wird, schlagen die statistischen Profile der Auskunftei Alarm. Schließlich ist es typisch für säumige Schuldner, häufig das Konto zu wechseln. Mit dieser Strategie wird vor Gläubigern geflüchtet.
Im Tagesgeldantrag: SCHUFA-Klausel streichen
Einige sehr attraktive Tagesgeldkonten werden nur in Verbindung mit einem Girokonto angeboten. Auch wenn der Anteil dieser Angebote am Gesamtmarkt gering ist, kommen Zinshopper früher oder später mit solchen Offerten in Berührung.
Einen Versuch ist es wert: Im Antragsformular kann die SCHUFA-Klausel deutlich sichtbar durchgestrichen werden. Dann darf die Bank das Konto nicht melden. Sie kann dann den Kontoeröffnungsantrag ablehnen, das Girokonto auf Guthabenbasis trotzdem eröffnen oder nur das Tagesgeldkonto zulassen.
(Foto: © Rainer Sturm / www.pixelio.de)
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