Kursmanipulationen: Staatsanwaltschaft klagt vier Männer an

21. Mai 2012

De Beira Goldfields Inc.: Betrug mit Börsenbriefen und getürkten Empfehlungen


Einem Bericht der Nachrichtenagentur AFP zufolge müssen sich wegen Aktienmanipulationen und Marktmanipulationen im großen Stil zeitnah vier Angeklagte aus Deutschland vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Insgesamt 62 Mal sollen die vier Männer den Börsenkurs einer Aktie auf unrechtmäßige Art und Weise beeinflusst haben.

 

38 Millionen Euro illegaler Gewinn zwischen Mitte Mai 2006 und Mitte Juni 2006


De Beira Goldfields Inc.: Deutsches Betrügerquartett soll sich nach Auffassung der zuständigen Staatsanwaltschaft in Stuttgart mit Hilfe von Kursmanipulationen der Aktie dieses Rohstoffunternehmens auf Kosten anderer Anleger bereichert haben.Nach Angaben der zuständigen Staatsanwaltschaft in der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart sollen die vier Angeklagten mit diesen Kursmanipulationen über 38 Millionen Euro Gewinn erzielt haben.

 

Es geht in dem Stuttgarter Verfahren um den Zeitraum zwischen dem 15. Mai und dem 15. Juni 2006. Damals sollen die vier Angeklagten, die heute zwischen 32 und 46 Jahre alt sind, den Aktienkurs des relativ unbekannten Rohstoffunternehmens De Beira Goldfields Inc. auf illegale Art und Weise beeinflusst haben.

 

Zwei der Stuttgarter Beschuldigten hatten nach Auffassung der Staatsanwaltschaft die Idee für den letztendlich millionenschweren Aktien-Coup: Der Ältere des Duos hatte die Aufgabe möglichst viele Aktien von De Beira Goldfields Inc. zu kaufen, sein jüngerer Geschäftspartner sollte sie im Anschluss vermarkten.

 

Der Fall De Beira Goldfields Inc.: Aktionäre sollten Börsenbriefe wohl besser meiden


Zwei Komplizen sollen den beiden Initiatoren dabei zugearbeitet haben, ein Journalist und Börsenbriefautor und ein weiterer Autor eines Börsenbriefes sollen in der Folge massive Kaufempfehlungen für die vorher kaum beachtete Aktie getätigt haben.

 

Vorgeworfen werden den beiden Autoren nun von der Staatsanwaltschaft unter anderem „unrichtige und irreführende Angaben“. Dazu kommt natürlich die Tatsache, dass das angeklagte Quartett selbst in großem Umfang Aktien des beworbenen Unternehmens besaß und diese entscheidende Information aber verschwiegen wurde.

 

 

(Bild: © Landgericht Stuttgart: Peter Röhl / www.pixelio.de)


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