Girokonto: Gebühren für Kontoauszüge unzulässig?
Urteil lässt Verbraucherschützer hoffen
Gebühren für postalische Kontoauszüge können unzulässig sein. Das Landgericht Frankfurt entschied in einem Prozess zwischen der Deutschen Bank und einem Giro-Kunden, dass Entgelte für Auszüge, die ohne Anforderung zugesandt werden, wenn Kontoinhaber keinen Gebrauch von Online-Kontoauszügen oder dem Kontoauszugsdrucker, nicht rechtens seien.

Das Urteil bezieht sich nur auf den verhandelten Fall und hat zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen auf andere Banken.
Kreditinstitute handeln nach Ansicht des Gerichts in eigenem Interesse, wenn sie Kontoauszüge postalisch zustellen. Banken seien per Gesetz dazu verpflichtet, Kontoinhaber zu informieren.
Wünsche ein Kunde jedoch ausdrücklich die postalische Zusendung, sei ein Entgelt dafür erlaubt.
30 Euro pro Jahr für Kontoauszüge
Die Deutsche Bank hat mitgeteilt, das Urteil prüfen zu wollen. Die Gebühr soll vorerst nicht mehr berechnet werden. Die Deutsche Bank hatte dem Kunden 1,94 Euro plus Porto für jeden Auszug belastet, wenn dieser nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem letzten Auszug einen neuen erstellen ließ. Bei 12 Kontoauszügen pro Jahr summieren sich die Entgelte so auf 30 Euro – kostenbewusste Bankkunden schrecken vor solchen zusätzlichen Kosten zurück.
Auch wenn das – noch nicht rechtskräftige – Urteil andere Bankkunden zunächst nicht betrifft, könnte die Gebühr in Zukunft entfallen bzw. auf die Belastung des anfallenden Portos reduziert werden. Viele Bankkunden ziehen papierhafte Auszüge noch immer der elektronischen Variante vor. Der Ausdruck am SB-Terminal ist oft mit Wegen und Umständen verbunden. Details zum Prozess: Landgericht Frankfurt, Aktenzeichen 2-25 O 260/10.
(Foto: © birgitH. / www.pixelio.de)
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