Bundeskartellamt-Ultimatum: Druck auf Bankengebühren
Eine Reihe von Banken erhebt bei Fremdabhebungen immer noch drastische „Strafgebühren“
Für viele Verbraucher – und natürlich auch für gewerbliche Bankkunden – schon lange ein Ärgernis: Überhöhte Gebühren für das Geldabheben bei fremdem Bankinstituten. Immerhin, seit dem 15. Januar sind alle Banken verpflichtet bei Fremdabhebungen die für die Abhebung anfallenden Kosten vor der Abhebung am Geldautomaten selbst transparent auszuweisen. In der Zwischenzeit hat sich allerdings wohl noch nicht so viel getan, wie es wünschenswert wäre.
Darum hat sich nun auch wieder das Bundeskartellamt der leidigen Angelegenheit angenommen und erhöhte mit seinem jüngsten Statement den Druck auf die Banken. Allein schon die Sprachregelung der Kartellbehörde sprach hier eine deutliche Sprache, es ist nun von einem „Ultimatum“ für die uneinsichtigen Banken die Rede.
Das Bundeskartellamt setzt klare Frist
Im Gespräch mit einer großen deutschen Tageszeitung des Springer-Verlags äußerte sich ein Sprecher des Bundeskartellamtes im Detail und nannte dabei auch die Wunschfrist der Aufsichtsbehörde:
Mit dem nun ausgesprochenen Ultimatum wolle sie das Problem innerhalb von sechs Monaten endgültig aus der Welt schaffen. Falls danach immer noch Grund zur Klage über einzelne Bankinstitute oder Bankengruppen sei, wolle man energisch nachhaken.
Welche Banken haben noch Schwierigkeiten mit der Gebührentransparenz?
Nach einer nicht repräsentativen Auswertung gehören unter anderem einige Institute der Volks- und Raiffeisenbanken sowie das Bankhaus August Lenz zu denjenigen Banken, die momentan noch deutlich höhere Gebühren verlangen. Summen zwischen 9 und 10 Euro pro Transaktion stehen hier im Raum.
Im Vergleich zu den circa 1,95 Euro bei denen sich der Großteil der privatwirtschaftlichen Banken mittlerweile eingependelt hat, sind dies tatsächlich überaus hohe Werte.
(Foto: © Daniel Rennen / PIXELIO)
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