Bankenrettungsfonds: Bundestag reaktiviert SoFFin vorsorglich
27. Januar 2012Reaktivierung des SoFFin macht Staatsgarantien für angeschlagene Banken wieder möglich
In der Hauptstadt hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen für eine befristete Reaktivierung des deutschen Bankenrettungsfonds SoFFin gestimmt.
Die Aufgaben des Fonds sollen dabei die gleichen sein wie im Zuge der jüngsten Finanzkrise, der SoFFin soll ins Trudeln geratene Banken mit staatlichen Garantien bei der Geldbeschaffung unterstützen oder den Geldinstituten helfen ihr Eigenkapital zu stärken.
EBA fordert systemrelevante Banken: SoFFin als vorsorgliches Sicherheitsnetzt
Ende 2010 war der Zugang zum SoFFin geschlossen worden, die Bundesregierung nahm nun den jüngsten Stresstest der europäischen Bankenaufsicht EBA (European Banking Authority) zum Anlass, um den Bankenrettungsfonds erneut zu öffnen.
Laut EBA müssen die systemrelevanten Banken in Europa „nachsitzen“ und bis zum 30. Juni 2012 eine Eigenkapitalquote von neun Prozent erreichen, um ausreichend gegen die Risiken der europäischen Schuldenkrise abgesichert zu sein. In Deutschland sind von dieser Neuregelung sechs Geldinstitute betroffen.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble sagte nach dem erwarteten Beschluss des Parlaments, dass der Rettungsschirm für die Banken voraussichtlich nicht gebrauch werde, die schwarz-gelbe Koalition wolle aber für den Fall der Fälle vorsorgen.
Opposition ganz und gar nicht einverstanden mit SoFFin-Reaktivierung
Von Seiten der Opposition im Bundestag gab es Kritik an der vorsorglichen Reaktivierung des durchaus nicht unumstrittenen Bankenrettungsfonds:
Der Regierung wurde vorgeworfen, dass sie Fehler aus der Vergangenheit wiederhole. Besser wäre laut den Oppositionsparteien eine Verstaatlichung von schwer angeschlagenen Banken. Die Lösung über den reaktivierten SoFFin würde lediglich die Risiken der Banken dem deutschen Steuerzahler aufbürden.
(Bild: © U-Bahn beim Bundestag in Berlin: Rainer Sturm / www.pixelio.de)
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