BaFin: Deutsche Bankenaufsicht stimmt transatlantischer Börsenfusion zu

13. September 2011

Deutsche Börse AG und NYSE Euronext: BaFin hat keine bankaufsichtsrechtlichen Bedenken


Die deutsche Bankenaufsicht BaFin hat zu Wochenbeginn ihr erwartetes Einverständnis zur transatlantischen Mega-Börsenfusion zwischen NYSE Euronext und Deutsche Börse AG erklärt.

 

BaFin gibt Einverständnis zu Fusion zwischen Deutsche Börse und NYSE Euronext: Die BaFin sehen keine „bankaufsichtsrechtlichen Gründe“, die der geplanten Megafusion entgegenstehenWie ein Sprecher der Deutsche Börse mitteilte habe die BaFin offiziell bestätigt, „dass der Fusion in Deutschland keine bankaufsichtsrechtlichen Gründe entgegenstehen“.

 

Marathon von Aufsichtsprüfungen: Auch die EU-Kommission hat bereits ein umfangreiches Prüfverfahren angestoßen


Sowohl die Mehrheit der NYSE Euronext-Anteilseigner als auch die Mehrheit der Deutsche Börse-Aktionäre hat den Börsenfusionsplänen bereits vor einiger Zeit zugestimmt.

 

Nun wartet auf die Verantwortlichen der beiden Börsenbetreiber und ihr neu geschaffenes Gemeinschaftsunternehmen, die Alpha Beta Netherlands Holding, ein wahrer Marathon von administrativen Hürden und Prüfungen durch die Aufsichtsbehörden in allen von der Fusion mittelbar und unmittelbar betroffenen Märkten und Ländern.

 

Vor der Deutsche Börse AG und der NYSE Euronext liegen so beispielsweise noch ein umfassendes Prüfverfahren der EU-Kommission und die Examinierung durch die jeweiligen Börsenaufsichtsbehörden.

 

Transatlantische Börsenfusion: Was hat die BaFin im Detail geprüft?


Nach Deutsche Börse-Angaben lag der Fokus der BaFin-Prüfungen vor allem darauf, ob die Alpha Beta Netherlands Holding, aus bankenaufsichtsrechtlicher Perspektive tatsächlich alle bei der Deutschen Börse ansässigen Dienstleister und Finanzinstitute komplett übernehmen darf.

 

Konkret habe die BaFin vor allem diejenigen Tochterunternehmen eingehend geprüft, in deren Zuständigkeit die Abwicklung des Wertpapiergeschäfts des terminbörslichen Handels fällt.

 

 

(Bild: © S. Hofschlaeger / www.pixelio.de)


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